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UGA-Infoblatt zum Energieeffizienzgesetz: EMAS oder ISO 50001?

Quelle: UGA

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betrifft seit dem 18. November 2023 energieintensive Unternehmen. Vom Gesetz betroffene Unternehmen sollen Umsetzungspläne für Einsparmaßnahmen aus Energie- und Umweltmanagementsystemen erstellen, bzw. ein solches System einführen. Das UGA-Infoblatt hilft Unternehmen bei der Entscheidung, ob EMAS oder ISO 50001 für diesen Zweck besser geeignet ist.

Laut dem Gesetz sollen Unternehmen mit mehr als 2,5 Gwh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr Umsetzungspläne für Einsparmaßnahmen aus Energie- und Umweltmanagementsystemen nach EDL-G bzw. EnEfG erstellen. Ab mehr als 7,5 Gwh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr muss ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt werden. Die zweite Gruppe betrifft etwa 12.400 Unternehmen. Auch öffentliche Stellen und Rechenzentren können von dem Gesetz betroffen sein.

Das Infoblatt des UGA fasst auf wenigen Seiten zusammen, welche Unternehmensdefinition und Einordnung nach Gesamtenergieverbrauch mit dem Gesetz einhergeht und nennt die Anforderungen an betroffene Unternehmen. Mit dem Infoblatt können sich Unternehmen einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Umweltmanagementsystem EMAS und dem Energiemanagementsystem ISO 50001 verschaffen. Fünf Fragen zum Schluss sollen die Entscheidungsfindung erleichtern. Unternehmen, für die nicht nur energiebezogene Umweltaspekte eine Rolle spielen und die weiteren umweltrechtlichen Auflagen und Berichtspflichten unterliegen, könnten von EMAS stärker profitieren.

Weitere Informationen zum EnEfG, EDL-G und zu verschiedenen Umweltmanagementsystemen finden Sie auch auf unserer IZU-Webseite.