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BImSchG - Genehmigungsantrag: Sind bei einem Genehmigungsantrag nach BImSchG die Unterschriften der Grundstücksnachbarn einzuholen?
Antwort von: LfU
Die Antwort auf diese Frage ist abhängig von der Art der zu genehmigenden Anlage und damit auch von der Art des Genehmigungsverfahrens.
Auskunft gibt die zuständige Genehmigungsbehörde am Landratsamt oder der Stadt. Sie kann diese Frage im Einzelfall am besten beantworten.
Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie auch hier im IZU.
Weiterführende Informationen
Links
- IZU-Recht/Vollzug: Allgemeine Informationen zum Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG)
- IZU-Recht/Vollzug: Kurzinfo zur VO über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
- IZU-Recht/Vollzug: Kurzinfo zur VO über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
- Bayern Portal: Verwaltungsservice