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Ansprechpartner - Luft

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Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte)

Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG
Beratung
Überwachung

Adresse Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (Quelle: Liste der Kreisverwaltungsbehörden. Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Immissionsschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Umweltschutzingenieure).

Oder:
Ansprechpartner über den Bayerischen Behördenwegweiser . Dort unter Leistungen der Behörden -> Suche nach Immissionsschutz und Eingabe Ihres Wohnorts in der linken Spalte.

 

Regierungen

Genehmigung von
- Anlagen der öffentlichen Stromversorgung
- Abfallbeseitigungsanlagen
- Tierkörperbeseitigungsanstalten

Rechtsfragen zum Immissionsschutz
Fachtechnische Fragen zu Lärmschutz, Erschütterung, nicht ionisierender Strahlung, Luftreinhaltung

Fachfragen zu Luftreinhaltung, Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen

Zuständig sind die Sachgebiete 50 in den Regierungen. Im einzelnen sind dies:

Reg. von Oberbayern
Reg. von Niederbayern
Reg. von Oberfranken
Reg. von Mittelfranken
Reg. von Unterfranken
Reg. von Schwaben
Reg. der Oberpfalz

 

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Allgemeine Fragen zum Immissionsschutz (Luftreinhaltung, Lärmschutz) und bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (u.a. auch Kleinfeuerungsanlagen)
Bekanntgabe von Luftmesswerten
Emissions- und Immissionskataster
Anlagensicherheit (Fragen zur 12. BImSchV)
Bekanntgabe der Messstellen nach § 26 BImSchG und der Sachverständigen nach § 29a BImSchG

In Einzelfällen:
Begutachtung von Anlagen in Genehmigungsverfahren
Beratung vor und während der Planungsphase

Ihre Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)