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Luftqualitätsgrenzwerte wurden 2024 erstmals überall eingehalten

Quelle: UBA

Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Auswertung für die Luftqualität in Deutschland 2024 veröffentlicht. Die positive Entwicklung der Luftqualität setzte sich auch 2024 fort! Zum ersten Mal wurden in Deutschland in einem Jahr alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten. Der Grenzwert für Feinstaub (PM10) wurde bereits das siebte Jahr in Folge nicht überschritten.

Die Schadstoffkonzentrationen in der Luft werden mehrmals am Tag an über 600 Messstationen gemessen. Zur deutschlandweiten Beurteilung der Luftqualität werden die Daten der Länder am UBA zusammengeführt und ausgewertet. Hauptquelle Luftschadstoffe sind Straßenverkehr und Verbrennungsprozesse in Industrie, Energiewirtschaft und Haushalten.
Die Auswertung der Luftqualität im Jahr 2024 in Deutschland basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten aus den Luftmessnetzen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes (Stand Februar 2025). Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2025 zur Verfügung.

Für Stickstoffdioxid (NO₂) liegt der EU-Grenzwert im Jahresmittel bei 40 µg/m³ Luft. Dieser Werte wurden in Deutschland im Jahr 2024 erstmals an allen Standorten eingehalten.
Den strengeren WHO-Richtwert 2021 für den NO2-Jahresmittelwert (10 μg/m³) hielten dagegen 74 % aller Stationen nicht ein.

Für Feinstaub (PM10) liegt der Jahresmittelgrenzwert bei 40 µg/m³ Luft. Dieser Wert wurde eingehalten, jedoch wiesen 19 % der Messstationen Werte oberhalb des von der WHO vorgeschlagenen Richtwertes von 15 µg/m³ Luft auf.
Im Jahr 2024 lagen die PM10-Jahresmittelwerte leicht über dem Niveau des außergewöhnlich niedrig belasteten Vorjahres und reihen sich damit trotzdem in den stetig rückläufigen Trend der vergangenen Jahre ein.

Die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid sind EU-weit gültig, wurden jedoch bereits vor über 20 Jahren festgelegt und entsprechen daher nicht mehr aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Die WHO empfiehlt daher deutlich niedrigere Werte.

Die Neufassung der Richtlinie Luftqualitätsrichtlinie - Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Luftqualität und saubere Luft für Europa - ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Mit dieser werden ab dem Jahr 2030 strengere Grenz- und Zielwerte europaweit bindend. So werden unter anderem für das Jahresmittel der NO2 -Grenzwert von aktuell 40 auf 20 µg/m³ und der Feinstaub-Grenzwert PM 2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ abgesenkt. Langfristig sollen die europäischen Grenzwerte an die WHO-Richtwerte angepasst werden.

Mehr Informationen zu den Daten erhalten Sie im Bericht und auf der Internetseite des UBA. In unserem IZU-Fachwissen erfahren Sie mehr zum Thema Feinstaub.

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