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Emissionshandel – Start der 4. Handelsperiode
Quelle: LfU, Ref. 22
Am 01.01.2021 beginnt die 4. Handelsperiode des Emissionshandels.
Es ist zu beachten, dass bei Änderungen einer emissionshandelspflichtigen Anlage, welche Auswirkungen auf die Emissionen haben können, diese gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) der zuständigen Behörde mindestens einen Monat vor ihrer Verwirklichung anzuzeigen sind.
In Bayern ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die für den Vollzug des § 4 des TEHG bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Abs. 1 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständige Behörde.
Ansprechpartner beim LfU für Fragen des Emissionshandels:
Herr Florian KölleTel.: 0821 9071 5192
florian.koelle@lfu.bayern.de
Herr Wolfgang Zeiler
Tel.: 0821 9071 5149
wolfgang.zeiler@lfu.bayern.de