Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

FAQ zur 42. BImSchV veröffentlicht, Checkliste zur Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassab‎scheidern abrufbar

Quelle: LfU

Die LAI hat ihren Auslegungsfragenkatalog zum Vollzug der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) aktualisiert (Stand 08. September 2020).
Der 42. BImSchV unterliegende Anlagen sind nach § 14 regelmäßig zu überprüfen; Anlagen, die vor dem 19. August 2015 in Betrieb gegangen sind, bis zum 19. August 2021. Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) bietet für diese Überprüfungen eine Checkliste mit den wichtigsten Prüfinhalten an.

Die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) legte erstmals Anforderungen an den Aufbau, den Betrieb und die Überwachung der über 30.000 Anlagen in Deutschland fest. Die Verordnung trat am 20. August 2017 in Kraft.

Die Auslegung und der Vollzug der 42. BImSchV werfen bei Betreibern und Behörden nach wie vor Fragen ‎auf. Aus diesem Grund hat die LAI einen Auslegungsfragenkatalog entwickelt und im Internet veröffentlicht, der Antworten auf Unsicherheiten ‎im Anwendungsbereich, in Betriebsanforderungen sowie in Informations- und ‎Prüfpflichten der Verordnung geben möchte. Er ist analog zur 42. BImSchV gegliedert und enthält konkrete Aussagen dazu, wie die Verordnung aus Sicht der Vollzugsbehörden zu verstehen ist.

Unter die 42. BImSchV fallende Anlagen müssen nach § 14 alle fünf Jahre von öffentlich bestellten und vereidigten IHK-Sachverständigen (s. IHK-Sachverständigenverzeichnis) oder akkreditierten Inspektionsstellen Typ A (s. DAkkS-Liste) überprüft werden. Die Anlagenbetreiber dürfen ausschließlich für das Sachgebiet 42. BImSchV bestellte IHK-Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen Typ A beauftragen. Fehlerhafte Prüfungen sind nach § 19 ordnungswidrig.

Für bestehende Anlagen gibt es für diese Überprüfungen Übergangsfristen, die sich nach dem Alter der Anlagen richten. Der DIHK und das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) haben eine Checkliste mit den wichtigsten Prüfinhalten entwickelt, um den Anlagenbetreibern und Prüfern die Überprüfung zu erleichtern.