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Beurteilung von Baulärm: In welchen Vorschriften finde ich Regelungen zur Beurteilung von Baulärm?

Antwort von: LfU

Beurteilungsgrundlagen sind:

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVwV Baulärm) – Geräuschimmissionen – vom 19. August 1970 (Beilage zum Banz. Nr.160 vom 1. September 1970) (vgl. § 66 Abs. 2 BImSchG)
  • Art. 9 Abs. 1 und Art 13 Abs. 2 und 3 BayBO
  • Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV).
Die EG-Richtlinie 2000/14/EG vom 8. Mai 2000 enthält Geräuschemissionsgrenzwerte für die Zulassung von Baumaschinen auf dem Markt.

Eine Ausbreitungsrechnung zur Bestimmung des Beurteilungspegels am Immissionsort kann nach Anlage 1 der AVwV Baulärm erfolgen. Genauere Berechnungen sind nach ISO 9613-2 möglich.