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Geplante Novelle des EDL-G: BAFA veröffentlicht Informationen

Quelle: BAFA

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) soll bis zum Ende des Jahres 2024 novelliert werden. Das BAFA stellt hierfür Informationsmaterialien zur Verfügung.

Das vorrangige Ziel des EDL-G ist es, Energieeffizienz zu steigern und den Markt für Energiedienstleistungen zu entwickeln und fördern. Durch die Novelle richtet sich das Gesetz gezielter an energieintensive Unternehmen, indem die Betroffenheit vom Gesetz nicht mehr durch das Merkmal KMU oder Nicht-KMU bestimmt wird, wie es bisher der Fall ist. Zukünftig soll der Durchschnitt des jährlichen Gesamtendenergieverbrauchs ausschlaggebend dafür sein, ob ein Unternehmen ein Energieaudit durchführen muss, oder nicht. Das bedeutet, dass auch energieintensive KMU betroffen sein können. Ein durchschnittlicher Schwellenwert von mehr als 2,77 GWh/a in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren soll in Zukunft gelten.

Betroffene Unternehmen sollen die Maßnahmen, die in einem Energieaudit, Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem identifiziert wurden und die wirtschaftlich durchführbar sind, in einem Umsetzungsplan veröffentlichen. Es ist vorgesehen, dass dieser Umsetzungsplan jedes Jahr um den Umsetzungsstand aktualisiert werden muss. Weitere Änderungen des EDL-G betreffen beispielsweise die Verpflichtung der Fort- und Weiterbildung von Personen, die Energieaudits durchführen.

Gemeinsam mit dem EnEfG, welches seit dem 18. November 2023 in Kraft ist, soll somit die EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Laut Schätzungen des BAFA werden in Zukunft etwa 22.800 Unternehmen von den Anforderungen des § 8 EDL-G und § 8 EnEfG betroffen sein.

In einem FAQ und einem Foliensatz bietet das BAFA Informationen zur geplanten Novellierung.