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A++ ist abgeschafft – Neue Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen

Quelle: LfU

Da in den vergangenen Jahren Lampen und Leuchten immer energiesparender wurden, erreichten viele eine Effizienzklasse von A+ oder A++. Mit der neuen Einteilung von A bis G sollen Unterschiede in der Energieeffizienz wieder deutlicher sichtbar werden. Die neuen Richtlinien sind anspruchsvoller und verorten viele Lichtquellen in den niedrigeren Klassen.

Da die bisherigen Effizienzklassen kaum mehr aussagekräftig waren, gilt seit dem 1. September 2021 für Lampen und Leuchten eine neue Effizienzskala. Für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie Fernseher und Monitore gelten hingegen bereits seit 1. März 2021 die neuen Effizienzklassen.

Konsequenz der Umstellung ist, dass es kaum noch eine Lampe in die oberen Effizienzklassen schafft. Was für Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst verwirrend ist, soll die Hersteller zu Innovationen in effizientere Lampen und Leuchten ermuntern.

Wer sich genauer über ein Produkt informieren möchte, kann den QR-Code nutzen, der auf allen neuen Labels aufgedruckt ist. Über ihn gelangt man zur neu geschaffenen EPREL-EU Datenbank.

Bis 2030 sollen alle energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen ein neues EU-Energielabel erhalten. Bereits seit dem 01. November 2020 müssen Lieferanten sowohl das alte als auch das neue Etikett mitliefern. Fehlende Labels sollten Händler beim Lieferanten anfordern. Gibt es kein neues Label, müssen die betroffenen Geräte bis zum 01. Dezember 2021 abverkauft werden.

Rechtsgrundlagen zur Energieverbrauchkennzeichnung

Zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung wurden im Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 05. Dezember 2019 sechs Delegierte Verordnungen erlassen. Die Verordnungen traten am 25. Dezember 2019 in Kraft. Insgesamt sieht das Paket allerdings verschiedene Gültigkeiten und Übergangsfristen vor.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2013 (Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays) - gilt ab 01. März 2021
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 (Energieverbrauchskennzeichnung Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner) - gilt ab 01. März 2021
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 (Energieverbrauchskennzeichnung Lichtquellen) - gilt ab 01. September 2021
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2016 (Energieverbrauchskennzeichnung Kühlgeräten) - gilt ab 01. März 2021
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2017 (Energieverbrauchskennzeichnung Haushaltsgeschirrspülern) - gilt ab 01. März 2021
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 (Energieverbrauchskennzeichnung Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion) - gilt ab 01. März 2021
Obwohl die wesentlichen Regelungen erst im März bzw. September 2021 wirksam wurden, gab es einzelne Regelungsbereiche, die schon mit Inkrafttreten am 25. Dezember 2019 Wirkung erlangten. Dazu gehört die Pflicht der Lieferanten und Händler, EU-Energielabel an Leuchten nicht mehr anzubringen (s. Verordnung (EU) 2019/2015). Dies gilt auch für Leuchten, bei denen die Lichtquelle (z. B. LED) zur Überprüfung entnommen werden kann. Die Regelung ist in der Sache folgerichtig, da eine Leuchte selbst keinen festen Energieverbrauch aufweist.

Alle sechs Verordnungen wurden durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/340 der Kommission vom 17. Dezember 2020 geändert (ABl. L 68 vom 26. Februar 2021, S. 62–107).