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Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Link-Sammlung „REACH und GHS für Formulierer“

Quelle: LfU

Einführung

Die folgenden Schriften erlauben Ihnen einen schnellen Einstieg in die Themen:
  • Registrierung,
  • Bewertung,
  • Zulassung und
  • Beschränkung chemischer Stoffe sowie in deren
  • weltweit einheitliche Einstufung,
  • Kennzeichnung und
  • Verpackung.

Nachhaltigkeit

Das deutsche Umweltbundesamt hat hierzu u.a. veröffentlicht: sowie ein Hintergrundpapier:

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter sind die zentralen Dokumente, um über Stoffrisiken zu informieren. Wie REACH-konforme Sicherheitsdatenblätter aussehen sollen, ist unter dem folgenden Link beschrieben.

Kandidatenliste für REACH-Anhang XIV

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht die Namen von Stoffen, für die sie eine Zulassungspflicht beantragen will, auf ihrer Website. Wenn die Europäische Kommission sie in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufnimmt, dürfen diese Stoffe ab einem dann festgelegten Datum (Sunset Date) ausschließlich eingesetzt werden, wenn die jeweilige spezielle Verwendung zuvor zugelassen wurde.

Stoff-Datenbanken

In den Datenbanken der folgenden Liste können Sie u.a. Eigenschaften von Stoffen recherchieren

Websites

mit Informationen und Umsetzungs-Hilfen

Auskunftstellen

Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Unterfranken Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (Federführung auf Landesebene in Bayern):
Tel.: 089/5116 0 Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (BAuA):
E-Mail: reach-clp@baua.bund.de
Tel. 0231 9071-2971 (Mo.-Fr. 8:00 – 16:30 h)