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Link-Sammlung „REACH und GHS für Formulierer“
Quelle: LfU
Einführung
Die folgenden Schriften erlauben Ihnen einen schnellen Einstieg in die Themen:- Registrierung,
- Bewertung,
- Zulassung und
- Beschränkung chemischer Stoffe sowie in deren
- weltweit einheitliche Einstufung,
- Kennzeichnung und
- Verpackung.
Nachhaltigkeit
Das deutsche Umweltbundesamt hat hierzu u.a. veröffentlicht:- Leitfaden nachhaltige Chemie. Eine Entscheidungshilfe für Stoffhersteller, Formulierer und Endanwender von Chemikalien (PDF - 1,83MB)
- Nachhaltige Chemie (PDF - 0,6MB)
Sicherheitsdatenblätter
Sicherheitsdatenblätter sind die zentralen Dokumente, um über Stoffrisiken zu informieren. Wie REACH-konforme Sicherheitsdatenblätter aussehen sollen, ist unter dem folgenden Link beschrieben.Kandidatenliste für REACH-Anhang XIV
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht die Namen von Stoffen, für die sie eine Zulassungspflicht beantragen will, auf ihrer Website. Wenn die Europäische Kommission sie in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufnimmt, dürfen diese Stoffe ab einem dann festgelegten Datum (Sunset Date) ausschließlich eingesetzt werden, wenn die jeweilige spezielle Verwendung zuvor zugelassen wurde.Stoff-Datenbanken
In den Datenbanken der folgenden Liste können Sie u.a. Eigenschaften von Stoffen recherchierenWebsites
mit Informationen und Umsetzungs-HilfenAuskunftstellen
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Unterfranken Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (Federführung auf Landesebene in Bayern):Tel.: 089/5116 0 Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (BAuA):
E-Mail: reach-clp@baua.bund.de
Tel. 0231 9071-2971 (Mo.-Fr. 8:00 – 16:30 h)