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UBA veröffentlicht FAQ zur neuen F-Gas-Verordnung

Quelle: UBA

Das Umweltbundesamt hat in Abstimmung mit den Bundesländern ein FAQ zu der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase veröffentlicht.

Die F-Gas-Verordnung hat das Ziel, die Emission von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) zu reduzieren. Sie regelt den Umgang mit F-Gasen, mitunter deren Verwendung, das Inverkehrbringen, das Kontrollieren der Dichtheit sowie die Anforderungen an die Zertifizierung von Personal und Betrieben.

Die neue Verordnung trat im März 2024 in Kraft und betrifft unter anderem Hersteller, Importeure und Exporteure von F-Gasen, Kälte- und Klimageräte, stationäre Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Das UBA beantwortet häufig gestellte Fragen zu folgenden Bereichen:

  • Übergreifendes und Definition
  • Dichtheitskontrollen und Emissionsvermeidung
  • Aufzeichnungen
  • Zertifizierung
  • Phase down und Quotensystem
  • Vorbefüllung
  • Rückgewinnung
  • Kennzeichnung
  • Inverkehrbringen, Verwendung, Inbetriebnahme
  • Einfuhren und Ausfuhren
  • Berichterstattung
Die Verordnung ersetzt die alte Verordnung (EU) Nr. 517/2014. Welche Änderungen sich ergeben, können Sie auch unserem unten verlinkten Beitrag zu Recht und Vollzug entnehmen.