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LfU aktualisiert FAQ zum Umgang mit Bodenmaterial

Quelle: LfU

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt seit 2018 auf ihrer Internetseite FAQs zum Umgang mit Bodenmaterial zur Verfügung, die fortlaufend aktualisiert werden. Im Dezember 2024 wurden diese auf Grund der durch die Mantelverordnung notwendig gewordenen Änderungen grundlegend überarbeitet.

Bau- und Abbruchabfälle sind sowohl in Deutschland als auch in Bayern der mengenmäßig bedeutendste Abfallstrom. Die mit Abstand größte mineralische Abfallfraktion stellt Bodenaushub und Steine dar. In Bayern waren dies im Jahr 2018 33,3 Mio. t (63 %).

Zum 01. August 2023 traten grundlegende Neuerungen im Bereich Bodenaushub in Kraft.
Die bisherige Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV ) vom 12. Juli 1999 wurde aufgehoben und durch eine neue BBodSchV ersetzt. Die BBodSchV wurde damit auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gebracht und ihr Anwendungsbereich auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht erweitert.
Zum 01. August 2023 trat ebenfalls die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbauStoffV) in Kraft. Beide Änderungen erfolgten zur Umsetzung der Vorgaben der Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 9. Juli 2021, Bundesgesetzblatt Teil I/2021/Nr. 43 vom 16. Juli 2021).

Das Landesamt für Umwelt hat zu den wichtigsten Fragestellungen im Umgang mit Bodenmaterial ihre FAQs an diese Vorgaben nun angepasst.