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Gruben, Brüche und Tagebaue zur Verfüllung nach Leitfaden: Können Sie mir eine Grube oder einen Bruch für die Verfüllung mineralischer Abfälle in meiner Nähe benennen?
Antwort von: LfU
Welche in Betrieb befindlichen Verfüllstellen es gibt, wissen die zuständigen Behörden, auch die örtliche Abfallberatung (vor allem bezüglich DK 0 -Deponien, siehe Link zu Ansprechpartner/-innen).
Zuständigkeit für die Genehmigung der Abbau-/ Verfüllstelle
Verfüllungen von Gruben, Brüchen oder Tagebauen können nach Berg-, Abgrabungs-, Wasser- oder Baurecht genehmigt sein. Genehmigungs- und Überwachungsbehörde nach Bergrecht sind die Bergämter "Süd" bzw. "Nord" an zwei Regierungen. Für die anderen Rechtsgebiete sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) zuständig.Ansprechpartner
Informationen zu Deponien
Informationen über die in Betrieb befindlichen Deponien der Deponieklassen 0, I und II erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde, weitere Informationen über nachfolgende Links.- LfU: DK 0 -/ Inertabfalldeponien, siehe Ansprechpartner/-innen
- LfU: siehe Hausmüll – Bilanzen und Konzepte, z.B. Onlineversion 2018, "Ablagerung" und PDF "Struktur- und abfallwirtschaftliche Daten der Körperschaften"
- LfU: siehe Deponierung
Weiterführende Informationen
Links
- Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen
- Bayern Recht online: Bayerisches Abgrabungsgesetz
- Bayerisches Wassergesetz
- Bayern Recht online: Bayerische Bauordnung
- LfU: FAQ Umgang mit Bodenaushub
- LfU: FAQ: Mineralische Abfälle und Beprobung
- LfU: FAQ Gruben / Brüche
- LfU: FAQ Entsorgung Bohrschlamm / Bohrklein
- LfU: FAQ Bauschutt / RC-Baustoffe
- LfU: FAQ Straßenaufbruch
- LfU: FAQ Deponien