Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Gruben, Brüche und Tagebaue zur Verfüllung nach Leitfaden: Können Sie mir eine Grube oder einen Bruch für die Verfüllung mineralischer Abfälle in meiner Nähe benennen?

Antwort von: LfU

Welche in Betrieb befindlichen Verfüllstellen es gibt, wissen die zuständigen Behörden, auch die örtliche Abfallberatung (vor allem bezüglich DK 0 -Deponien, siehe Link zu Ansprechpartner/-innen).

Zuständigkeit für die Genehmigung der Abbau-/ Verfüllstelle

Verfüllungen von Gruben, Brüchen oder Tagebauen können nach Berg-, Abgrabungs-, Wasser- oder Baurecht genehmigt sein. Genehmigungs- und Überwachungsbehörde nach Bergrecht sind die Bergämter "Süd" bzw. "Nord" an zwei Regierungen. Für die anderen Rechtsgebiete sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) zuständig.

Ansprechpartner

Informationen zu Deponien

Informationen über die in Betrieb befindlichen Deponien der Deponieklassen 0, I und II erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde, weitere Informationen über nachfolgende Links.