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"Passive" Geräte im Anwendungsbereich des ElektroG: Was sind passive Elektro- und Elektronikgeräte und wie werden solche Altgeräte erfasst?

Antwort von: LfU

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Elektro- und Elektronikgeräte Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind und

  • zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder
  • der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.

Passive Geräte sind solche, die Ströme lediglich durchleiten, beispielsweise Antennen, Adapter, Klinken, Stecker, Buchsen, Steckdosen, konfektionierte Kabel, Schalter, Taster und Schmelzsicherungen. Dagegen sind Bauteile (z.B. Kabel als Meterware, Aderendhülsen, Ringkabelschuhe) nicht im Anwendungsbereich des ElektroG.

Durch das Erste Änderungsgesetz zum ElektroG wird dessen Anlage 1 zum 1. Januar 2022 angepasst: Die dort bislang aufgeführten Beispiele an Elektro- und Elektronikgeräten werden u. a. um Beispiele passiver Geräte wie große Antennen, Reisestecker und USB-Kabel in den Gerätekategorien 4 bis 6 ergänzt. Hersteller sind hierfür registrierungspflichtig. Die Stiftung ear informiert im Detail.

Wie werden passive Altgeräte erfasst?

Passive Geräte sind wie andere Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu entsorgen, nämlich getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall und Restmüll. Altgeräte werden über die in § 12 ElektroG benannten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Händler (Vertreiber) sowie Hersteller (Bevollmächtigte) erfasst. Ob ein Hersteller über die verpflichtende Rücknahme hinaus nach § 16 Abs. 5 ElektroG auch freiwillig Altgeräte annimmt, muss im Einzelfall angegeben sein oder erfragt werden. Dies gilt auch für kleinere Händler. Fachhändler sind erst ab einer Verkaufsfläche oder Lager- und Versandfläche (Versandhandel) von über 400 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichtet (Näheres ab Seite 43 der LAGA-Mittelung 31A). Zur Entsorgung rein gewerblicher hier passiver Geräte wird auf den IZU-Beitrag zu Röntgengeräten verwiesen.