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PVC-Verwertung: Gibt es Verfahren zur werk- oder rohstofflichen Verwertung von PVC-Abfällen?
Ergänzende Frage: Gibt es am LfU Experten für die umwelt- und gesundheitsfachliche Bewertung von Baustoffen?
Verwertungsbetriebe
Die PVC-Industrie hat sich durch Selbstverpflichtung unter anderem zur werkstofflichen Verwertung von in Verkehr gebrachtem PVC verpflichtet. Dies betrifft Abfälle wie Altfenster, Rollläden, Rohre, Fußbodenbeläge und weitere Abfälle. Verwerter für PVC-haltige Abfälle können über die nachfolgenden Links gefunden werden.
Einem im Auftrag des Umweltbundesamts erstellten Bericht (2. Link unten) zufolge ist PVC der am häufigsten verwendete Kunststoff bei Bauprodukten. Solche PVC-Abfälle können unterschiedlichen Abfallschlüsseln zugeordnet werden, z.B. AVV 17 02 03 (Kunststoff) und AVV 170904 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle). Mit Abfallschlüsseln kann im Entsorgungsfachbetrieberegister nach Entsorgern, deren Zertifikaten und Kontaktdaten gesucht werden, um nähere Informationen zu den angenommenen Abfällen zu erhalten.
- Arbeitsgemeinschaft PVC und UMWELT e.V. (AGPU): Recycling etc.
- VinylPlus: PVC-Recycling
- EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH: Recyclingbörse
- ZKS-Abfall: Entsorgungsfachbetrieberegister
Rechtliche Vorschriften
Kunststoffe sind eine der Abfallfraktionen, die nach § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV, siehe IZU-Menü Recht/Vollzug, Bund) getrennt zu halten und einer hochwertigen Entsorgung zuzuführen sind, vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling. Im Ausnahmefall ist eine Sammlung im Gemisch und Abgabe an eine Vorbehandlungsanlage möglich (§ 4 Abs. 4 GewAbfV). Wiederum ausnahmsweise kommt eine hochwertige z.B. energetische Verwertung infrage. Erläuternde Vollzugshinweise u.a. zur Getrennthaltung, Vorbehandlungspflicht und Dokumentation enthält die Mitteilung 34 der LAGA.
Für den Vollzug der GewAbfV in Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig (siehe v.g. Eintrag zur GewAbfV unter Recht/Vollzug Bund).
Bewertung von Baustoffen und -produkten
Baustoffe und -produkte liegen nicht in der Zuständigkeit des LfU. Die Bauverwaltung, die Bauwirtschaft sowie deren Fachleute und Sachverständige müssten ein umfassenderes Bild zu Baustoffen/-produkten und deren Alternativen haben.
- Umweltbundesamt: Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten
- Internetportal Baunetzwissen: Fachwissen PVC
- WECOBIS Datenbank
Weiterführende Informationen
Links
- UBA: Prüfung möglicher Ansätze zur Stärkung des Recyclings, zur Schaffung von Anreizen zur Verwendung recycelbarer Materialien und zur verursachergerechten Zuordnung von Entsorgungskosten im Bereich der Bauprodukte
- UBA: Förderung einer hochwertigen Verwertung von Kunststoffen aus Abbruchabfällen sowie der Stärkung des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten im Sinne der europäischen Kunststoffstrategie
- LfU: Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, siehe Arbeitshilfe
- LAGA Mitteilung 34, Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung, Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, an Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen