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Erzeugernummer und andere Kennnummern nach § 28 Nachweisverordnung: Woher erhalte ich für meine Firma eine Abfallerzeugernummer? Woher erhalte ich eine Beförderernummer? Welche anderen Kennnummern gibt es?

Antwort von: ZSA

In § 28 Nachweisverordnung (NachwV) finden sich die Kennnummern, die im abfallrechtlichen Nachweisverfahren benötigt werden. Die Kennnummern nach NachwV sind betriebs- (Erzeuger-, Bevollmächtigten-, Makler-, Händler-, Beförderer-, Entsorgernummern) oder vorgangsbezogen (Sammel-/ Einzelentsorgungsnachweise-, Freistellungs- und Registernummern).
Die Länderarbeitsgruppe GADSYS informiert umfassend über die diversen Kennnummern (siehe 1. Link unten). Das LfU stellt für Bayern ergänzende Informationen bereit (2. Und 3. Link).

Erzeugernummer

Die Erzeugernummer ist neunstellig und beginnt in Bayern mit dem Landeskennbuchstaben "I". Danach folgt die 3-stellige Kennziffer für den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, ein "E" für Erzeuger und weitere 4 Ziffern für den Standort. Die Erzeugernummer gilt für einen Standort (Betriebsstätte, Baustelle). Es folgt eine Prüfziffer.

Abfallerzeuger, bei denen jährlich insgesamt mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle (siehe Randnummer 82 der LAGA-Mitteilung 27) anfallen, sind nachweispflichtig. Dafür ist eine (sind) Erzeugernummer(n) erforderlich, die den (jeweiligen Standort vom) Abfallerzeuger eindeutig identifiziert und auf den Nachweisen und Begleitscheinen eingetragen wird.

Vergabe der Erzeugernummer:
In Bayern erhalten Sie selbige von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (KVB), genauer vom örtlich zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt.

Beförderer- und andere Kennnummern, Kennnummer zur elektronischen Übermittlung von Entsorgungsfachbetriebszertifikaten

Für die Vergabe einer Beförderer-, Händler- oder Maklernummer in Bayern ist ebenfalls die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zuständig.

Das LfU vergibt
  • Entsorgernummer ("S"-Nummer) zur Verwendung im abfallrechtlichen Nachweisverfahren,
  • Bevollmächtigtennummer ("BEV"-Nummer) oder
  • Kennnummer ("N"-Nummer) für die Zertifikatsübermittlung / elektronische Kommunikation
Zu N-Nummern:
Wer keine für die abfallwirtschaftliche Tätigkeit spezifische Kennnummer (Erzeuger-, Beförderer-, Sammler-, Händler-, Makler- oder Entsorgernummer) besitzt, selbige zur Übermittlung des eigenen Entsorgungsfachbetriebszertifikats aber benötigt, beantragt diese beim LfU als der in Bayern hierfür zuständigen Behörde (siehe untenstehender Link "Vergabe von Kennnummern").