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Bodenbehandlung - Anlagen und Verfahren
Das LfU informiert über die in Bayern betriebenen stationären Bodenbehandlungsanlagen. Durch Anklicken des Menüpunkts Atlas erfahren Sie, welche Schadstoffe und Materialien in der jeweiligen Anlage mit welchen Verfahren behandelt werden. Näheres muss im Kontakt mit dem Anlagenbetreiber geklärt werden. Adressen und Ansprechpartner sind angegeben.
Informationen zu den in Bayern angebotenen Bodenbehandlungsverfahren finden Sie im weiteren Menüpunkt.
Hintergrund
In Bodenbehandlungsanlagen können kontaminierte Böden oder schadstoffbelastete mineralische Abfälle aufbereitet und gereinigt werden. Die Entsorgung ist dadurch erleichtert oder eine Verwertung möglich. Natürliche Ressourcen und wertvoller Deponieraum werden geschont. Für Abfall zur Verwertung aus anderer als privater Herkunft gelten keine Überlassungspflichten (§ 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Bodenbehandlungsanlagen sind Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zuständig für die immissionsschutzrechtliche oder baurechtliche (4. BImSchV) Genehmigung und Überwachung ist die Kreisverwaltungsbehörde.
- Kurzinfo zur 4. BImSchV
- Kurzinfo zum Bayerischen Immissionsschutzgesetz
- LfU: Ansprechpartner/innen bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter oder Umweltämter von kreisfreien Städten)
Weiterführende Informationen
Links
- LfU-Hauptangebot: Atlas der stationären Bodenbehandlungsanlagen in Bayern
- LfU: Probenahmemerkblatt, siehe Überschrift 6 Bodenbehandlungsanlagen
- LfU: Merkblätter und Hinweise für den Vollzug, hier Probenahmemerkblatt
- Abfall Recht/Vollzug, unter Luft, Register Bund siehe Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. BImSchV