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Gutachten zur Umlage einer EU-Abgabe für nicht recycelte Kunststoffverpackungen in Deutschland

Quelle: UBA

Das Umweltbundesamt hat ein Gutachten mit Lösungsansätzen zur Umlage der als Eigenmittel von der EU erhobenen Beiträge auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen veröffentlicht. Das Geld wird bislang aus dem Bundeshaushalt gezahlt.

Im Gutachten geht es unter anderem darum, welche Verpackungen belastet werden sollen. In Kapitel 7 des Gutachtens werden

  • eine Verbrauchsteuer auf Verpackungen,
  • eine Ausgleichsabgabe auf nicht recycelten Verpackungsabfall und
  • eine Sonderabgabe zur Förderung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und des Rezyklateinsatzes näher betrachtet.
Im Rahmen der Diskussion dieser Instrumente wurden unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten behandelt (Varianten zu unterschiedlichen Verpackungsarten und -materialien).

Sie können das Gutachten auf der UBA-Internetseite abrufen.

Weiteres Regelwerk zu Verpackungen
Der Rahmen für etwaige Konzept- und Designänderungen bei Verpackungen (Mehrweg, Recyclingfähigkeit bei Einweg etc.) wird auch durch die Einwegkunststoffregelungen und die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bestimmt.