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Einwegkunststofffonds und Maßnahmen zu Einwegprodukten und Einwegverpackungen

Quelle: diverse

Das Gesetz über den Einwegkunststofffonds, das mit einem Artikelgesetz im Bundesgesetzblatt vom 15. Mai 2023 verkündet worden ist, ergänzt zwei jeweils zum 3. Juli 2021 in Kraft getretene Verordnungen, einerseits zum Verbot und andererseits zur Kennzeichnung bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Die Bestimmungen des Fondsgesetzes treten schrittweise in Kraft. Weiter sind durch Änderungen des Verpackungsgesetzes bestimmte Tragetaschen aus Kunststoff verboten und Anbieter von To-go-Essen sind zum Anbieten von Mehrwegverpackungen verpflichtet.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine EU-Verordnung über Verpackungen erarbeitet, die die geltende Richtlinie ersetzen soll. EU-Verordnungen gelten direkt in den Mitgliedsstaaten. Die Ziele, die mit den Rechtsänderungen verfolgt werden, sind unter anderem Ressourcenschutz, Abfallvermeidung und der Schutz der Umwelt.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Rechtsvorschriften (chronologisch geordnet):