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Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser
(2018)
Nationale Umsetzung der den Boden betreffenden Regelungen der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie, IE-RL)
Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (nachfolgend IE-RL genannt) fordert für bestimmte Industriebereiche die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) im Rahmen der Anlagengenehmigung. Dieser AZB soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück darstellen. Er dient letztlich als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach § 5 Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz n. F. (BImSchG) (vgl. Art. 22 IE-RL).
Die Arbeitshilfe wurde von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der LABO zur Erstellung einer Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser nach Art. 22 der Industrie-Emissions-Richtlinie in Zusammenarbeit mit der LAWA erstellt.