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Betrieblich verantwortliche Person nach § 62 AwSV: Wie wird eine betrieblich verantwortliche Person nach § 62 AwSV bestellt?
Die Bestellung zur betrieblich verantwortlichen Person ist in einem formlosen Schreiben von der Firma zu dokumentieren und der zertifizierenden Sachverständigenorganisation (SVO) bzw. Güte- und Überwachungsgemeinschaft (GÜG) vorzulegen. Fragen dazu können direkt an die jeweils zuständige zertifizierende und überwachende Organisation gerichtet werden.
Ein Muster für die Bestellungsurkunde - ähnlich der Bestellungsurkunde eines Sachverständigen / Fachprüfers - der nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 AwSV betrieblich verantwortlichen Person existiert nicht.
Die zertifizierende Organisation überprüft, ob der Betrieb alle Grundvoraussetzungen für die Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV erfüllt und stellt nach erfolgreicher Prüfung ein auf zwei Jahre befristetes Zertifikat aus. Des Weiteren ist die SVO bzw. GÜG dazu verpflichtet, die von ihnen zertifizierten Fachbetriebe auf geeignete Weise bekanntzugeben und die Informationen für Dritte bereitzustellen (Veröffentlichung einer Liste auf der Homepage der jeweiligen Organisation).