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Entsorgung radioaktiver Abfälle
Quelle: LfU
Die Entsorgung radioaktiver Abfälle (FMI-Abfälle) ist entsprechend dem bayerischen Entsorgungskonzept der Gesellschaft zur Behandlung radioaktiver Abfälle (GRB) übertragen.
Die GRB entsorgt diese Abfälle bei den Ablieferungspflichtigen und sorgt für die ordnungsgemäße Zwischenlagerung.