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Pflichten in Radon-Vorsorgegebieten

Quelle: LfU

Das natürlich vorhandene radioaktive Gas Radon kommt allgegenwärtig in der Umwelt vor, und somit auch in unseren Lebens- und Arbeitsbereichen. Deshalb gibt es Pflichten zum Schutz vor Radon. Zusätzliche Pflichten wurden in sogenannten Radon-Vorsorgegebieten festgelegt, da hier die Wahrscheinlichkeit für eine erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden deutlich größer ist.

Radon-Vorsorgegebiete

In bestimmten Gegenden in Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen größer. Zum Schutz der Bevölkerung hat der Gesetzgeber die Bundesländer verpflichtet, diese als Radon-Vorsorgegebiete festzulegen.

Pflichten von Arbeitgebern in Radon-Vorsorgebieten

Arbeitgeber in Radon-Vorsorgegebieten sind verpflichtet, die Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss zu messen. Dabei müssen einige Aspekte berücksichtigt werden. So müssen Messgeräte, am besten Exposimeter, von einer anerkannten Stelle bestellt werden. Die Messung selbst dauert zwölf Monate. Dabei gilt es folgendes zu beachten: Innerhalb von 18 Monaten nach der Festlegung der Radon-Vorsorgegebiete muss der erste Schritt – das Messen – abgeschlossen sein. Ergibt sich eine Überschreitung des gesetzlichen Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft, müssen entsprechende Radon-Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Radon-Schutzmaßnahmen sind auch an Arbeitsplätzen außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten verpflichtend, wenn es dort zu einer Überschreitung des Referenzwerts kommt.

Wichtig: Radon kann aufgrund seines natürlichen Vorkommens in der Umwelt überall zum Thema werden. Daher sind auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten die Messungen an Arbeitsplätzen stets empfehlenswert. Nur eine Messung schafft Klarheit und kann den Schutz der Beschäftigten gewährleisten.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Pflichten in Radon-Vorsorgegebieten finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU).