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Arbeitshilfe zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bei Rohstoffgewinnungsvorhaben
mit Best-Practice-Beispielen und Vorschlägen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Belangen (2017)
Die Arbeitshilfe zur Bayerischen Kompensationsverordnung gibt Empfehlungen zur Anwendung der BayKompV bei Vorhaben der Rohstoffgewinnung.
Anhand von Best-Practice Beispielen und Vorschlägen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Belangen wird die Anwendung der Arbeitshilfe veranschaulicht.
Vorhaben zur Rohstoffgewinnung sind in der Regel mit Eingriffen in die Natur und Landschaft verbunden. Es können dadurch jedoch auch qualitativ hochwertige Lebensräume entstehen und für andere Schutzgüter positive Wirkungen erreicht werden. Rohstoffgewinnungsprojekte weisen damit im Vergleich zu vielen anderen Eingriffen eine Reihe von Besonderheiten auf, die bei der Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) zu berücksichtigen sind.
Die gemeinsame Initiative des Bayerischen Industrieverbandes Steine und Erden e. V. und des Bayerischen Umweltministeriums, den Dialog zwischen Naturschutz und den Vorhabensträgern zu intensivieren, führte zur Umsetzung der vorliegenden Arbeitshilfe als Teilprojekt des Umweltpakts.