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Blühpakt Bayern: Blühende Betriebe - Informationen zur Auszeichung

Antwort von: LfU

Der Blühpakt Bayern soll sowohl Unternehmen und Kommunen als auch Bürgerinnen und Bürger dazu anregen, ihre Freiflächen insektenfreundlich zu gestalten. Als Ziel sollen blühende Betriebe, Gärten und Kommunen entstehen, die dafür sorgen, die Artenvielfalt in Bayern zu erhalten bzw. zu erhöhen.

Die Initiative Blühende Betriebe sind Teil verschiedener Maßnahmen des Blühpakts Bayern.

Die Auszeichnung Blühender Betrieb vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erfordert die Erfüllung bestimmter Kriterien:

  • Betriebe müssen mindestens 20% ihrer Freiflächen insektenfreundlich und naturnah gestalten, mit einem durchgängigen Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst und verschiedenen Lebensräumen aus heimischen Pflanzen.
  • Zudem sollen 10-20% der Blühflächen über den Winter ungemäht bleiben, und es dürfen keine chemischen Pflanzenschutzmittel flächig verwendet werden.

Welche Vorteile ergeben sich für mein Unternehmen durch die Teilnahme?

Ausgezeichnete Betriebe werden auf Karte der Blühenden Betriebe mit Auszeichnung mit einem eigenen Steckbrief präsentiert und erhalten ein Schild mit dem Blühpakt-Logo und einer Urkunde.
Dies ermöglicht es den Unternehmen, ihr Engagement für den Insektenschutz gegenüber Kunden und der Öffentlichkeit von einer staatlich geprüften Stelle sichtbar zu machen.


Für weitere Informationen und der Anmeldung zur Teilnahme besuchen Sie gerne die Internetseite des Blühpakts Bayern (Link siehe weiterführende Informationen).

Weiterführende Informationen

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