- Startseite
- >> Natur
- >> Fragenkatalog
- >> Detailseite
Landschaftsplan: Ist der Landschaftsplan für den einzelnen Bürger verbindlich?
Der Landschaftsplan stellt das landschaftliche Entwicklungskonzept einer Gemeinde dar. Dieses hat Leitbildcharakter und verpflichtet den einzelnen Bürger nicht zur Umsetzung. Die Durchführung der planerischen Zielaussage obliegt der Planungshoheit der Gemeinde. Die von der Gemeinde beschlossenen Zielaussagen im Landschaftsplan sind für die Behörden, jedoch nicht für den einzelnen Bürger verbindlich.
Ausnahmen bilden Aussagen zur Erstaufforstung. Die als mögliche Aufforstungsgewanne ausgewiesenen Flächen sind mit den Behörden abgestimmt. Hier kann der einzelne Bürger ohne weitere Antragsstellung bei Bedarf aufforsten. Ebenso sind im Plan dargestellte von Aufforstung frei zu haltende Flächen auch direkt für den Einzelnen bindend (vgl. BayWaldG).