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Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 eine Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS 2030) beschlossen. Diese bündelt die für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen und Ziele unter einem strategischen Dach.

Seit dem Jahr 2007 gibt es die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) der Bundesregierung. Diese zentrale Naturschutzstrategie wird durch die NBS 2030 weiterentwickelt, um neue internationale Vereinbarungen nachzukommen.
Der 1. Aktionsplan der "Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030" enthält 21 Handlungsfelder mit 64 Zielen zur Umsetzung der Strategie für den Zeitraum von 2024 bis 2027. Er benennt außerdem rund 250 konkrete Maßnahmen, welche die Bundesregierung bis 2027 umsetzen wird.
Die 21 Handlungsfelder lauten:
- Artenschutz
- Schutzgebiete, Vernetzung und Wildnis
- Wiederherstellung von Ökosystemen
- Boden
- Gesellschaftliches Bewusstsein, Engagement und Teilhabe
- Digitalisierung, Daten und Forschung
- Wälder
- Agrarlandschaften und Ernährung
- Binnengewässer, Auen und Moore
- Küsten und Meere
- Städte, urbane Landschaften und Siedlungen
- Hochgebirge
- Klimawandel
- Energiewende und Rohstoffe
- Stoffeinträge und andere Beeinträchtigungen von Ökosystemen
- Wirtschaft, Finanzströme und Konsum
- Gesundheit
- Tourismus und Sport
- Verkehrsinfrastruktur und Bundesliegenschaften
- Beitrag Deutschlands zum weltweiten Biodiversitätsschutz
- Verantwortung für negative Auswirkungen global arbeitsteilig organisierter Wirtschaftstätigkeit
Weiterführende Informationen
Links
- BMUV: Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030)
- BMUV: Pressemeldung vom 18. Dezember 2024