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Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) beschlossen

Quelle: BMUV

Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 eine Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS 2030) beschlossen. Diese bündelt die für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen und Ziele unter einem strategischen Dach.

Seit dem Jahr 2007 gibt es die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) der Bundesregierung. Diese zentrale Naturschutzstrategie wird durch die NBS 2030 weiterentwickelt, um neue internationale Vereinbarungen nachzukommen.

Der 1. Aktionsplan der "Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030" enthält 21 Handlungsfelder mit 64 Zielen zur Umsetzung der Strategie für den Zeitraum von 2024 bis 2027. Er benennt außerdem rund 250 konkrete Maßnahmen, welche die Bundesregierung bis 2027 umsetzen wird.

Die 21 Handlungsfelder lauten:

  1. Artenschutz
  2. Schutzgebiete, Vernetzung und Wildnis
  3. Wiederherstellung von Ökosystemen
  4. Boden
  5. Gesellschaftliches Bewusstsein, Engagement und Teilhabe
  6. Digitalisierung, Daten und Forschung
  7. Wälder
  8. Agrarlandschaften und Ernährung
  9. Binnengewässer, Auen und Moore
  10. Küsten und Meere
  11. Städte, urbane Landschaften und Siedlungen
  12. Hochgebirge
  13. Klimawandel
  14. Energiewende und Rohstoffe
  15. Stoffeinträge und andere Beeinträchtigungen von Ökosystemen
  16. Wirtschaft, Finanzströme und Konsum
  17. Gesundheit
  18. Tourismus und Sport
  19. Verkehrsinfrastruktur und Bundesliegenschaften
  20. Beitrag Deutschlands zum weltweiten Biodiversitätsschutz
  21. Verantwortung für negative Auswirkungen global arbeitsteilig organisierter Wirtschaftstätigkeit
Der anschließende 2. Aktionsplan soll auf den Erkenntnissen der Bilanzierungen und den bisherigen Zielerreichungen aufbauen und ist für den Zeitraum von 2027 bis 2030 geplant.