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Unterschied CSDDD zu LkSG: Welche wesentlichen Neuerungen beinhaltet die CSDDD im Vergleich zum LkSG?
Antwort von: BMAS, IZU
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an. Sie orientiert sich ebenfalls eng an den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und enthält klar ausformulierte Sorgfaltspflichten für Unternehmen, um die Menschenrechte und Umweltbelange in den Wertschöpfungsketten zu achten.
Unterschiede zwischen LkSG und CSDDD liegen vor allem in der zivilrechtlichen Haftung und den konkreten Klimaschutzvorgaben:
- Haftung: Laut CSDDD haften Unternehmen für Schäden, die durch die vorsätzliche und fahrlässige Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen, und müssen Geschädigte vollständig entschädigen.
Wie werden die neuen Vorschriften durchgesetzt? Die Vorschriften der CSDDD werden zum einen durch behördliche Kontrolle und zum anderen durch eine zivilrechtliche Haftung in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgesetzt. Die mitgliedsstaatlichen Behörden sind befugt, Ermittlungen anzustellen, Inspektionen durchzuführen und bei Verstößen Bußgelder zu verhängen. Unternehmen, die die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten nicht einhalten, müssen mit Geldstrafen von bis zu 5 % ihres weltweiten Nettoumsatzes rechnen.
Die zivilrechtliche Haftung, die durch die Richtlinie eingeführt wird, ist bereits nach geltendem Recht in Deutschland möglich. Neu ist aber, dass zukünftig bei transnationalen Sachverhalten (Schaden tritt an einem Ort außerhalb der EU ein), das Recht der EU-Mitgliedsstaaten zur Anwendung kommt – statt wie bislang das Recht des Schadensortes im EU-Ausland. Dadurch verbessert sich der Zugang zur zivilgerichtlichen Abhilfe für Betroffene und die Verfahren werden für die Unternehmen vereinfacht.
Wichtig zu wissen: Unternehmen haften nur für eigenes Verschulden und nur für vorhersehbare und vermeidbare Schäden. Wer sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht hat, haftet nicht. - Klima: Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, einen Klimaplan zu erstellen, um ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5-Grad-Ziel des Abkommens von Paris in Einklang zu bringen.
- Stakeholderbeteiligung: Die Richtlinie setzt auf eine noch stärkere Einbindung der Stakeholder bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten.