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Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP): Was verbirgt sich hinter dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)? Ergeben sich daraus auch Verpflichtungen für mein Unternehmen?
Antwort von: LfU
Im Juni 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einstimmig die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen und alle EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu entwickeln.
Die Leitprinzipien basieren auf drei Säulen:
- Pflichten des Staates zum Schutz der Menschenrechte,
- Verantwortung des Unternehmers zur Achtung der Menschenrechte und
- Zugang zu Abhilfe für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen.
Auf der Website des NAP Helpdesk bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung sind mit der Bundesregierung abgestimmte Fragen zum NAP veröffentlicht.
Für Unternehmen besteht keine Pflicht zur Umsetzung des NAP. Der festgesetzte Zeitraum des NAP war zwischen 2016 und 2020 und in den letzten beiden Jahren (2018 – 2020) wurde ein Monitoring durchgeführt, um herauszufinden, ob das angestrebte Ziel erreicht wurde. Ziel war es ursprünglich, dass mindestens 50 % aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 die im NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Dieses Ziel wurde jedoch verfehlt. Deshalb hat die Bundesregierung ein darauf aufbauendes Sorgfaltspflichtengesetz entwickelt, das am 3. März 2021 verabschiedet wurde.