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Ab sofort Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern

Quelle: StMUV

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) fördert ab sofort nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen. Repair-Cafes können jeweils bis zu 3.000 Euro pro Jahr erhalten. Förderanträge für das Kalenderjahr 2025 müssen bis zum 16. Dezember 2024 dem StMUV vorliegen.

Die Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen (Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR) vom 07. November 2024 trat am 1. November 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Sie dient der Einrichtung und Stärkung der nicht-gewerblichen Tätigkeit von Reparaturinitiativen, die in Bayern aktiv und auf Dauer angelegt sind, ihre Dienste jedem anbieten und das Ziel verfolgen, die Nutzungsdauer von Alltagsgegenständen und haushaltsüblichen Gebrauchsgütern zu verlängern, Ressourcen zu schonen und dadurch Abfall zu vermeiden und das Klima zu schützen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind private Initiativen (natürliche Personen), Vereine oder Verbände mit Sitz und Betrieb in Bayern sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger einer Reparaturinitiative.
Ausgeschlossen sind Reparaturinitiativen, die bereits eine institutionelle Förderung erhalten.

Antragsfristen

  • Für das Förderjahr 2025: 16. Dezember 2024
  • Für das Förderjahr 2026: 01. Oktober 2025

Förderhöhe

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der Öffnungszeittage ab.
  • 1.000 Euro bei einem bis drei Öffnungstagen
  • 2.000 Euro bei bei vier bis fünf Öffnungstagen
  • 3.000 Euro bei sechs bis sieben Öffnungstagen
Pro Kalenderjahr kann eine Förderung beantragt werden. Die Repair Cafes haben einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen. Die Gesamtsumme der getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben muss den jeweiligen Zuwendungsbetrag ereichen bzw. überschreiben.

Kontakt

Förderanträge müssen beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gestellt werden.
Antragsformulare und ausführliche Informationen zum Programm und zum Ablauf der Förderung werden auch auf der Internetseite des StMUV bereitgestellt.

E-Mail: reparatur@stmuv.bayern.de

Mehrfachförderung

Es können keine andere Fördermittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Erhalten Reparaturinitiativen Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Freistaats Bayern, sind diese unschädlich im Sinne einer Mehrfachförderung, wenn die jeweiligen Fördergegenstände eindeutig gegeneinander abgrenzbar sind und hierdurch eine Mehrfachförderung zuverlässig ausgeschlossen werden kann.
Zuwendungen von anderen öffentlich-rechtlichen Stellen, zum Beispiel von Kommunen, dem Bund oder der Europäischen Union, für dasselbe Vorhaben sind zulässig, solange die Reparaturinitiative einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aufbringt.
Zuwendungen des Bundes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Bundesförderung

Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) legt im Dezember 2024 ein Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" auf. Nach diesem Programm können auch einmalig bis zu 3.000 Euro Zuschuss beantragt werden. Informationen zu diesem geplanten Programm erhalten Sie bereits jetzt auf der Internetseite des BMUV.