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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD: Entwürfe zu ESRS-Anwendungen
Durch die EU-weite Richtlinie CSRD sollen kapitalmarktorientierte Unternehmen jährlich Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Erste Unternehmen sollen bereits ab 2025 über das vorausgegangene Geschäftsjahr berichten. Nun gibt es Entwürfe für die Umsetzung der ESRS-Standards.
Laut der CSRD sollen Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen in ihrem Lagebericht offenlegen. Dafür hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) sektorübergreifende Standards (Set 1) erstellt. Dieses erste Set besteht aus zwei allgemeingültigen ESRS-Standards und aus weiteren Standards für die Bereiche „Umwelt“, „Soziales“ und „Unternehmensführung“.
Es ist vorgesehen, dass Abschluss- und Wirtschaftsprüfer dafür zuständig sind, die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen zu prüfen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat daher die ESRS-Modulverlautbarung IDW RS FAB 100 veröffentlicht. Diese soll eine einheitliche Anwendung der ESRS-Standards durch Wirtschaftsprüfer und Unternehmen gewährleisten.
Zunächst hat das IDW in fünf Modulentwürfen Fragestellungen und zugehörige Antworten zur Wesentlichkeitsanalyse gesammelt, die durch die ESRS-Standards notwendig wird. Bei der Verlautbarung handelt es sich um einen Entwurf. Das IDW ruft bis zum 30. Juni 2024 zur öffentlichen Konsultation auf. Dadurch können interessierte Stakeholder am Diskurs zur Auslegung der ESRS-Standards teilhaben. Weitere Modulentwürfe sind vom IDW geplant.
Weiterführende Informationen
Links
- IDW: IDW veröffentlicht Entwurf einer ESRS-Modulverlautbarung
- IDW: Entwürfe von IDW Verlautbarungen
- IZU-Fachwissen: Die CSRD-Richtlinie und die ESRS-Standards