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EMAS: Was muss eine Organisation tun, die an EMAS teilnehmen möchte?

Antwort von: LfU

Grundsätzlich steht EMAS allen Organisationen offen, die ihre Umweltauswirkungen systematisch erfassen und beeinflussen möchten und im Sinne der EMAS-Verordnung als Organisation (u. a. Unternehmen, Behörden, Hochschulen) gelten. Die Einführung von EMAS dauert je nach Größe eines Unternehmens bzw. einer Organisation etwa ein Jahr. Es empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen in einzelnen Arbeitsschritten.

Diese könnten sich wie folgt darstellen:

Schritt 1: Zunächst wird der Anwendungsbereich für EMAS festgelegt. Dann werden im Zuge einer Umweltprüfung der Kontext und die interessierten Parteien analysiert sowie Chancen und Risiken identifiziert. Des Weiteren werden Umweltaspekte bzw. Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet und eine Übersicht der umweltrechtlichen Anforderungen erstellt sowie deren Einhaltung sichergestellt.

Schritt 2: Im nächsten Schritt sind von der obersten Leitung Ansprechpartner für das Umweltmanagementsystem festzulegen und Ressourcen freizugeben. Die Umweltpolitik für den Standort bzw. das Unternehmen muss erarbeitet werden sowie Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zugewiesen werden.

Schritt 3: Bei der sich anschließenden Planung werden unter Berücksichtigung der Umweltprüfung Umweltziele mit Maßnahmen im Umweltprogramm definiert.

Schritt 4: Darauf aufbauend sind Mitarbeitende zu schulen und die Kommunikation (darunter auch die Umwelterklärung) zu regeln. Weitere Dokumentation für das Umweltmanagementsystem muss erstellt und gelenkt werden.

Schritt 5: Anschließend kann das Umweltmanagementsystem mit allen seinen Bestandteilen eingeführt und verwirklicht werden. Dazu sind zur Notfallvorsorge Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen.

Schritt 6: Nach erfolgreicher Umsetzung des Umweltmanagementsystems erfolgt dann die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Umweltmanagementsystems im Rahmen der Umweltbetriebsprüfung. Auf Basis der Ergebnisse kann die oberste Leitung eine Bewertung der Funktionsfähigkeit und Effektivität des Umweltmanagementsystems vornehmen.

Schritt 7: Bei Abweichungen aus der Umweltbetriebsprüfung sind Korrekturmaßnahmen festzulegen. Darüber hinaus ist die fortlaufende Verbesserung der Umweltleistung zu fördern.

Schritt 8: Zum Schluss erfolgt die Validierung des Systems durch einen zugelassenen Umweltgutachter und – nach erfolgreicher Antragstellung bei der Registrierungsstelle – die Eintragung in das EMAS Register.

Die Details zu den genannten Schritten sind im Bayerischen EMAS-Kompass praxisnah ausgeführt. Der Bayerische EMAS-Kompass enthält darüber hinaus umfassende Arbeitsmaterialien. Die Materialien sind kostenfrei abrufbar und wurden gemeinsam mit Unternehmen erarbeitet und erprobt.