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Betriebliches Mobilitätsmanagement: Wie kann ich meinen Mitarbeitenden ein Jobticket zur Verfügung stellen?

Antwort von: LfU

Was ist ein Jobticket?

Jobtickets sind Monats- oder Jahresfahrkarten, die Unternehmen oder Behörden bei einem Verkehrsunternehmen erwerben und sie an ihre Mitarbeitenden für deren Fahrten mit dem öffentlichen Personenverkehr weitergeben. Meistens erhalten die Unternehmen oder Behörden von den Verkehrsunternehmen Sonderkonditionen in Form von Tarifrabatten und ggf. Leistungserweiterungen (z. B. Mitnahmemöglichkeiten), die den Mitarbeitenden zugutekommen. Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeitende oder Praktikanten sind in der Regel von der Rahmenvereinbarung des Verkehrsunternehmens ausgeschlossen.

Steuerliche Regelungen

Lohnsteuer. Nach § 3 Nr. 15 EStG ist die Bereitstellung von Jobtickets zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei. Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit seinem Jobticket den Personenfernverkehr zu nutzen, ist nur die Fahrberechtigung für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort lohnsteuerfrei.
Wird das Jobticket durch Barlohnumwandlung vom Arbeitnehmer finanziert, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Bei Barlohnumwandlung und auch bei Verzicht auf die Steuerbefreiung kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Dieser beträgt entweder 15 % des Ticketpreises mit Anrechnung auf die Entfernungspauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG) oder 25 % des Ticketpreises ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG).
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Jobticket zum gleichen Preis, den er an das Verkehrsunternehmen zahlt, entsteht kein sogenannter geldwerter Vorteil.

Sachbezugsfreigrenze. Sachbezüge können steuerfrei bleiben, wenn die geldwerten Vorteile pro Monat nicht mehr als insgesamt 50 Euro betragen. Bei Anwendung der 50-Euro-Freigrenze sind alle in einem Monat zugeflossenen Sachbezüge zusammenzurechnen.
Wichtig: Es handelt sich um eine "Grenze" - nicht um einen Freibetrag! Wird die 50-Euro-Grenze überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuer- und beitragspflichtig.

Umsatzsteuer. Es gilt (auch bei Lohnsteuerfreiheit) ein Vorsteuerabzugsverbot gem. A15.5 Abs. 1 S. 2 UStAE:
„Stellt der Unternehmer seinen Arbeitnehmern Fahrausweise für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zur Verfügung, sind die von den Arbeitnehmern in Anspruch genommenen Beförderungsleistungen nicht als Umsätze für das Unternehmen anzusehen. Die dafür vom Unternehmer beschafften Fahrausweise berechtigen ihn daher nicht zur Vornahme des Vorsteuerabzugs.“

Deutschland-Ticket

Das ab dem 1. Mai 2023 verfügbare Deutschland-Ticket wird von der Deutschen Bahn und vielen weiteren regionalen Verkehrsverbünden als Jobticket angeboten. Meist wird das Ticket vom Anbieter mit einem 5% Rabatt angeboten, unter der Bedingung, dass der Arbeitgeber einen Mindestzuschuss von 25% an seine Mitarbeitenden gewährt. In diesem Fall bezahlt der Mitarbeitende nur noch 34,30€ der ursprünglichen 49€.

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