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Umwelt- und Klimapakt Bayern: Was ist der Umwelt- und Klimapakt?
Der Umweltpakt Bayern besteht seit 1995 und wurde 2020 in Umwelt- und Klimapakt Bayern umbenannt. Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation sind die Prinzipien dieser Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft. Die Partner haben sich dazu verpflichtet, aus eigenem Antrieb Leistungen für den Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen. Gemäß ihrer Überzeugung, dass die natürlichen Lebensgrundlagen mithilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Im Oktober 2020 wurde der bisher im 5-Jahresrhythmus verlängerte Pakt auf Dauer gestellt.
Unternehmen, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft können jederzeit am Umwelt- und Klimapakt teilnehmen, sofern sie die definierten Aufnahmebedingungen erfüllen.
Die Vereinbarung ist branchenübergreifend, d. h. Industrie, Handwerk und Handel sind gleichermaßen eingebunden. Der Umwelt- und Klimapakt definiert klare Zusagen und Projekte. Daneben werden zu einigen Themen Arbeitsforen eingesetzt, die aus Vertretern der Regierung sowie der Wirtschaft bestehen. Dort werden offene Fragen behandelt und ggf. weitere Projekte beschlossen.