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Erleichterungen für Unternehmen mit Umweltmanagementsystem
Quelle: StMUV
Organisationen, die ein Umweltmanagementsystem besitzen, zeigen in besonderem Maße, dass sie ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern wollen. Dabei stellt EMAS die höchsten Anforderungen an die Organisationen. Um das freiwillige Engagement der Organisationen zu würdigen und einen Anreiz für die Teilnahme an EMAS zu setzen, wurde mit der EMAS-Privilegierungs-Verordnung (EMASPrivilegV) die Grundlage für Erleichterungen im Behörden-Vollzug geschaffen. Inzwischen gibt es in Bayern zahlreiche Erleichterungen im Immissionsschutz-, Abfall- und Wasserrecht.
Detaillierte Informationen zu Erleichterungen für Unternehmen mit Umweltmanagementsystem hat das Bayerische Umweltministerium für Sie zusammengestellt und im Juni 2018 aktualisiert:
Weiterführende Informationen
Links
- IZU-Fachwissen: EMAS
- IZU-Recht/Vollzug: Kurzinfo zur EMAS-Privilegierungs-Verordnung (EMASPrivilegV)