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Lieferkettengesetz: Zwei neue Merkblätter des BIHK

Quelle: BIHK

Ein neues Merkblatt unterstützt zuliefernde KMU dabei, Kunden-Aufforderungsschreiben im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu beantworten. Außerdem stellt der BIHK eine neue Interpretationshilfe zu den im LkSG genannten menschenrechtlichen Verboten bereit.

Merkblatt: Musterschreiben von Lieferanten zur Beantwortung von Kunden Aufforderungsschreiben im Zusammenhang mit dem LkSG

Unabhängig davon, ob sie selbst unter das LkSG fallen, werden zahlreiche KMU von betroffenen Kunden zur Unterzeichnung eines Verhaltenskodex, zur Erteilung von Informationen, zu Garantien zur Einhaltung von Menschenrechten o.Ä. aufgefordert. Viele Lieferanten fühlen sich mit solchen Anfragen überfordert, weshalb das neue Merkblatt einige Textvorschläge für Antwortschreiben enthält. Sie dienen nur als Beispiele und sollten jeweils individuell an die konkreten Forderungen des Kunden und die beim antwortenden Lieferanten bereits vorhandenen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Maßnahmen und Erklärungen angepasst werden.

Merkblatt: Interpretationshilfe der im LkSG genannten menschenrechtlichen Verbote

Das LkSG enthält menschenrechtliche Verbote, gegen die zu verstoßen Unternehmen und ihre
Zulieferer vermeiden sollen. Während einige Verbote klar formuliert sind, ist die Formulierung anderer Verbote weniger eindeutig und lässt Interpretationsspielraum offen. Die Interpretationshilfe des BIHK konkretisiert diese unklaren Rechtsbegriffe und dient als Grundlage für die Abstimmung der relevanten Akteure.

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