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Aktualisierung der LAI-Vollzugshinweise „Immissionsschutz in der Gasmangellage“

Quelle: StMUV

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat ihre Vollzugshinweise „Immissionsschutz in der Gasmangellage“ vom August 2022 weiter fortgeschrieben. Die zweite Aktualisierung vom 31. Oktober 2022 berücksichtigt sämtliche, zur Bewältigung der Gasmangellage neu eingeführten immissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Sie sorgt somit durch zusätzliche Verfahrenserleichterungen für die notwendig gewordene Flexibilisierung des Immissionsschutzrechts.

Die Vollzugshinweise konkretisieren die aktuellen Änderungen des BImSchG, der 4. und 44. BImSchV und zeigt die (teilweise geänderten) gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Vollzug der 13., 17. und 27. BImSchV sowie der TA Luft auf.
Die immissionsschutzrechtlichen Änderungen sehen zeitlich befristete Verfahrenserleichterungen vor, um angesichts der aktuellen Gasmangellage kurze Verfahrensdauern zu erreichen und Betreibern von Industrieanlagen einen entsprechend zügigen Brennstoffwechsel zu ermöglichen. Hierzu sind Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sowie weitere Verfahrenserleichterungen vorgesehen, wenn das entsprechende Verfahren in einem spezifischen, näher beschriebenen Zusammenhang mit der Gasmangellage durchzuführen ist.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) erklärte mit Schreiben vom 30. November 2022 die zweite Aktualisierung der LAI-Vollzugshinweise "Immissionsschutz in der Gasmangellage" im bayerischen Vollzug für uneingeschränkt anwendbar.