Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

ASR A3.7 Lärm

 

Technische Regel für Arbeitsstätten (2021)

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

Herausgeber

BMAS

Bestellinformationen

27 Seiten, kostenlos zum Download

Publikation zum Download

ASR A3.7 Lärm