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ASR A3.7 Lärm
Technische Regel für Arbeitsstätten (2021)
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.