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Folgen nachträglicher Wohnbebauung in Betriebsnähe: In der Nähe meines Betriebes sollen Wohnhäuser errichtet werden. Welche Folgen können sich hierdurch für meinen Betrieb ergeben?
Antwort von: LfU
Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass neue Immissionsorte entstehen, die zu nachträglichen Schallschutzauflagen oder Betriebseinschränkungen führen. Dies gilt insbesondere, wenn es zu Beschwerden kommt.
Es ist deshalb darauf zu achten, dass von den Behörden die schalltechnischen Auswirkungen der vorhandenen Betriebe auf die geplante Wohnnutzung überprüft werden. Liegen Bebauungspläne vor, sollte diese Prüfung bereits bei deren Aufstellung erfolgt sein. Soweit es sich um Geräusche von Anlagen im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG handelt, werden diese nach den einschlägigen Vorschriften (z. B. nach TA Lärm) beurteilt.