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Split-Klimaanlage: Welchen Schalldruckpegel darf eine im häuslichen Bereich betriebene Split-Klimaanlage (Außenteil auf dem Balkon) maximal abgegeben, bzw. ab welchem Schalldruckpegel kann ein Nachbar mit Recht gegen den Betrieb einer solchen Anlage protestieren?

Antwort von: LfU, Bernhard Ruttka

Für den Betrieb des auf dem Balkon befindlichen "Außenteils" der Klimaanlage gelten die Immissionsrichtwerte (IRW) der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm.
Die IRW sind entsprechend der Gebietseinstufung z. B. Wohngebiet, Mischgebiet u.s.w. für den Tag-und Nachtbetrieb gestaffelt. Die IRW können Sie der TA Lärm entnehmen.

Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift die im Rahmen des Vollzuges des BImSchG Anwendung findet. Für den Vollzug des BImSchG ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) bzw. die Kreisfreie Stadt, wo sich die Wohnung befindet, zuständig. Bitte setzen Sie sich mit dem dortigen Umweltschutzingenieur in Verbindung.