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Beurteilung tieffrequenter Reifengeräusche: Können tieffrequente Reifengeräusche, die beim Anlieferungsverkehr zu einer Biogasanlage durch schnell fahrende landwirtschaftliche Traktoren auf einer Dorfstraße (öffentliche Verkehrsfläche) auftreten, im Rahmen der Anlagengenehmigung berücksichtigt werden?
Nein. Straßenverkehrsgeräusche, die durch den Fahrverkehr zu einer Anlage auf öffentlichen Verkehrsflächen verursacht werden, sind nach den Absätzen 2 bis 4 der Nr. 7.4 TA Lärm zu beurteilen. Die Beurteilungspegel sind nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90, zu berechnen. Eine Berücksichtigung tieffrequenter Reifengeräusche sieht weder die RLS-90 noch die Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) vor, die zur Beurteilung der Immissionen des Fahrverkehrs heranzuziehen ist.
Hinweis:
Die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 sind im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79, bekanntgemacht. Sie können sie bestellen bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln.
Weiterführende Informationen
Links
- IZU-Recht/Vollzug: Kurzinfo zur Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
- IZU-Recht/Vollzug: Kurzinfo zur Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)