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Lärmschutz beim Betrieb von Maschinen und Anlagen

Quelle: LfU

Durch technische Maßnahmen können beim Betrieb von Maschinen und Anlagen die

  • Schallentstehung,
  • Schallabstrahlung und
  • Schallübertragung
vermindert werden.

Tipps und Hinweise:
  • Achten Sie bereits beim Kauf neuer Maschinen und Anlagen auf lärmarme Ausführungen. Sie reduzieren dadurch nicht nur die Lärmbelastung für Ihre Mitarbeiter, sondern auch die Ausgaben für gegebenenfalls erforderliche Lärmschutzmaßnahmen.

    Nach dem Gerätesicherheitsgesetz muss die Betriebsanleitung Angaben zur Geräuschentwicklung beinhalten. Insbesondere beim Kauf von Transportmitteln oder Geräten (z.B. Fahrzeuge, Gabelstapler, etc.), die im Freien benutzt werden, ist auf eine lärmarme Ausführung zu achten. Die Richtlinie 2000/14/EG vom 8. Mai 2000 gibt in Art. 12 für verschiedene Gerätetypen an, welcher Schallleistungspegel in Abhängigkeit von Antriebsleistung, Masse oder Schnittbreite einzuhalten ist. Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung - 32. BImSchV - wurde die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

  • Nutzen Sie bei der Aufstellung von Maschinen und Anlagen vorhandene Abschirmungen und führen Sie dann noch erforderliche Minderungsmaßnahmen möglichst direkt an der Geräuschquelle durch. In der Regel sind dies die wirkungsvollsten und zugleich auch wirtschaftlichsten Vorgehensweisen.

  • Ist eine Reduzierung an der Quelle selbst nicht zu realisieren, kommen Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg in Frage. Hierzu gehören beispielsweise Einhausungen, aber auch die Kapselung von Maschinen und Geräten. Die Geräusche von im Freien betriebenen Fahrzeugen und Maschinen können meist nur durch Schallschutzwände oder -wälle abgeschirmt werden.