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Zertifizierung von Betrieben nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) : Wo finde ich Informationen zum Thema Betriebsbescheinigungen/-zertifizierungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung?
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung bestimmt, dass seit 4. Juli 2009 die Installations-, Wartungs-, Instandhaltungs- oder Rückgewinnungsarbeiten an Anlagen, die klimaschädigende Gase enthalten, nur noch von Personen durchgeführt werden dürfen, die eine Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vorweisen können. Damit soll sichergestellt werden, dass die Emission dieser Chemikalien auf ein Minimum reduziert wird.
Zertifizierungen können nicht nur einzelne Personen durch Erwerb einer entsprechenden Sachkundebescheinigung erlangen, sondern nach § 6 ChemKlimaschutzV auch Betriebe. Gemäß § 6 Abs. 2 ChemKlimaschutzV muß der Antragsteller nachweisen, dass in seinem Betrieb Personal für die betreffenden Installations-, Wartungs- oder Instandhaltungs-Arbeiten zur Verfügung steht, das über eine Sachkundebescheinigung nach § 5 dieser Verordnung verfügt. Die Zertifizierung eines Betriebs erfolgt auf Antrag durch die zuständige Behörde, in Bayern das Landesamt für Umwelt (LfU).
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat die häufigsten Fragen und Antworten zu dem Thema für Sie zusammengestellt.