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EVPG - zuständige Behörden der Marktaufsicht: Wer ist in Bayern zuständig für die Marktüberwachung nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)?
Antwort von: BAM
Mit dem Energieverbrauchsrelevante-Gesetz (EVPG) wird die Ökodesign-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Die Anforderungen an einzelne Produktgruppen werden in sogenannten Durchführungsmaßnahmen (Ökodesign-Verordnungen) festgelegt.
Die federführende Zuständigkeit liegt in Bayern beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS). Die zuständigen Marktaufsichtsbehörden sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen.
Weiterführende Informationen
Links
- Gewerbeaufsichtsamt Schwaben
- Gewerbeaufsichtsamt Oberbayern
- Gewerbeaufsichtsamt Niederbayern
- Gewerbeaufsichtsamt Oberpfalz
- Gewerbeaufsichtsamt Oberfranken
- Gewerbeaufsichtsamt Mittelfranken
- Gewerbeaufsichtsamt Unterfranken
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): EVPG - zuständige Behörden der Marktaufsicht
- Fachwissen zum Ökodesign