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Beleuchtung / Leasing- oder Contracting?: Was ist der Unterschied zwischen Leasing- und Contracting-Modellen?
Beim Leasing einer Beleuchtungsanlage werden feste monatliche Raten und die daraus resultierende Kapitalverzinsung vereinbart. Das Risiko ob und welche Einsparung zu erzielen ist, trägt allein der Käufer. Es handelt sich um einen Ratenkauf ohne echte Garantie für eine Energiekosteneinsparung.
Bei Contracting wird von einem sog. Contractor während der Vertragslaufzeit (=Kapitalrückflußzeit) der Betrieb der Beleuchtungsanlage übernommen. Der Kunde hat einen Anspruch auf die Sicherstellung der Beleuchtung. Das Betreiberrisiko liegt beim Contractor. Der Kunde trägt daher keine Verantwortung bei Austausch oder Neuanschaffung von Leuchtmitteln. Die gewünschte Energieeinsparung wird mit einem Mindestprozentsatz vertraglich garantiert.
Ferner trägt der Kunde auch kein Risiko einer etwaigen versteckten Erhöhung seiner laufenden Betriebskosten. Die monatlichen Kosten hängen von Höhe der vorangegangenen drei Jahre ab. Dies stellt die vertraglich festgeschrieben sog. Baseline dar. Er zahlt an den Betreiber der Anlage lediglich die monatliche Differenz zwischen den alten Stromkosten und den neuen niedrigeren Stromkosten. Diese Rückzahlrate ist also sehr variabel und hängt von verschiedenen Einflussgrößen ab. Damit werden Zins und Tilgung genau solange bedient, bis die gesamte Investitionssumme des Contractors zurückbezahlt ist. Somit kann die Vertragslaufdauer, bis die Anlage abbezahlt und an den Kunden übergeben wird, nur geschätzt bzw. nicht auf den Monat genau berechnet werden.