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Energiewende - Überblick politischer Ziele und Maßnahmen

Quelle: IZU, BMWK, UBA, StMUV, EU, LfU, Bayerische Staatsregierung

Im diesem Fachwissen finden Sie eine Zusammenstellung von energiepolitischen Gesetzen und Maßnahmen, die auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene erlassen oder in den letzten Jahren überarbeitet wurden.

1. Europäische Union

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Am 16.06.2023 haben die Mitgliedsstaaten der EU einer Neugestaltung der EU-Erneuerbare-Richtlinie (RED) zugestimmt, um sicherzustellen, dass die Vorschriften mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und dem Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zum Niveau von 1990 zu senken, in Einklang stehen. Das verbindliche Gesamtziel wurde angehoben auf 42,5 % bis 2030 für den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU. Das angestrebte Ziel wurde auf 45% erhöht.

Es wurden außerdem national verbindliche Sektorziele für 2030 festgelegt, die dabei helfen sollen, dass erneuerbare Energien außerhalb des Stromsektors vermehrt zum Einsatz kommen. Weiterhin wurde entschieden, Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu entfristen und fortzuschreiben. Kohlenstoffarme Brenn- und Kraftstoffe (sogenannte Low-carbon fuels) werden mit der Änderung der Richtlinie nicht mehr für die EE-Ziele geltend gemacht werden können. Außerdem wird der Hochlauf von e-fuels im Flugverkehr stark angetrieben.

Die Energieeffizienz-Richtlinie

Die neue Energieeffizienzrichtlinie, die seit dem 10. Oktober 2023 in Kraft ist, setzt die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs auf EU-Ebene auf 11,7% bis 2030 fest (bezogen auf die Prognosen aus dem Jahr 2020). Zudem wurde beschlossen, dass das Endenergieeinsparziel stufenweise erhöht wird von 0,8 % des Endenergieverbrauchs bis zum 31. Dezember 2023 (ab 2024: 1,3 %, ab 2026: 1,5 %, ab 2028: 1,9 %). Im öffentlichen Sektor wird die Senkung des Endenergieverbrauchs um 1,9 % pro Jahr und die Renovierung von mindestens 3 % der Gesamtfläche der Gebäude verpflichtend. Zudem werden Berichtspflichten für Rechenzentren, spezielle einzige Anlaufstellen für kleine und mittlere Unternehmen, Haushalte und öffentliche Einrichtungen eingeführt.

Die Strategie "Energieunion"

Die Strategie „Energieunion“ wurde 2015 in der Juncker-Präsidentschaft entworfen. Sie zielt darauf ab, eine Energieunion aufzubauen, die den EU-Verbrauchern – Haushalten und Unternehmen – sichere, nachhaltige, wettbewerbsfähige und erschwingliche Energie bietet. Seitdem hat die Europäische Kommission mehrere Maßnahmenpakete und regelmäßige Fortschrittsberichte veröffentlicht. Die Energieunion steht auf den fünf Säulen Energieversorgungssicherheit, integrierter Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschung und Innovation.

"REPower EU"

Das Maßnahmenpaket „REPower EU“ wurde von der EU-Kommission am 18. Mai 2022 veröffentlicht und ist eine Antwort auf die geopolitischen Herausforderungen und Störungen des europäischen Energiemarktes durch Russlands Invasion der Ukraine. Die Abhängigkeit der EU von russischen fossilen Brennstoffen - insbesondere Gas - soll soweit möglich reduziert werden. Energieengpässe sollen vermieden, Europa geeint und die Ukraine durch die Schwächung der russischen Kriegskasse unterstützt werden. Dafür fokussiert sich die Kommission auf drei Kernstrategien:
  • Diversifizierung der Energiezufuhr
  • Einsparung von Energie & Steigerung der Energieeffizienz
  • Beschleunigung der Energiewende

2. Bundesrepublik Deutschland

Das Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bezweckt, dass in Deutschland weniger Primär- und Endenergie verbraucht wird. Auch sollen weniger fossile Energien importiert und verbraucht werden. Dadurch soll der Klimawandel eingedämmt und die Versorgungssicherheit verbessert werden. Die Ziele des Gesetzes sind:
  1. Senken des Endenergieverbrauchs um 26,5 % bis 2030 (verglichen mit 2008)
  2. Senken des Primärenergieverbrauchs um 39,3 % bis 2030 (verglichen mit 2008)
  3. Senken des Endenergieverbrauchs um 45 % bis 2045 (verglichen mit 2008)
Die 2019 verabschiedete Energieeffizienzstrategie 2050 stellt die strategischen Weichen für mehr Energieeffizienz und legt Ziele fest:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzte im Jahr 2000 das bereits seit 1991 gültige Stromeinspeisungsgesetz und wurde zuletzt im Jahr 2023 novelliert. Ziel des EEG 2023 ist: „insbesondere im Interesse des ⁠Klima⁠- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht“. Im EEG 2023 sind Ausbaupfade für die Nutzung der erneuerbaren Energie im Stromsektor festgelegt: Im Jahr 2030 sollen 115 Gigawatt Windenergie an Land, 215 Gigawatt Photovoltaik und 8,4 Gigawatt Biomasseanlagen installiert sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus EE-Erzeugung stammen. Es wird außerdem eine Verpflichtung für Netzbetreiber eingeführt EE-Anlagen vorrangig an ihr Netz anzuschließen, den erzeugten Strom vorrangig abzunehmen und weiterzuleiten.

Der Nationale Energie- und Klimaplan (NECP)

Die Energiewende und der Klimaschutz in der EU müssen über Ländergrenzen hinweg gedacht werden, um zu gelingen. Alle EU-Mitgliedstaaten sollten sie gemeinsam tragen und gestalten. Dieser Grundgedanke steht hinter dem Instrument des integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (National Energy and Climate Plan – NECP). Alle Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet in ihren NECPs für einen Zeitraum von 10 Jahren ausführlich Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitiken zu geben. Dies soll erreichen, dass die Energie- und Klimapolitiken vergleichbar dargestellt werden, wodurch sie untereinander abstimmbar sind. Außerdem ermöglichen die NECPs ein verlässliches Monitoring zur Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien. Es werden unter anderem Regelungen zu den Heizsystemen in Neubauten und zu Havariefällen im Bestand festgelegt.

Das Wind-an-Land-Gesetz

Am 1. Februar 2023 trat das „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitstellung der notwendigen Flächen für den Windenergieausbau an Land zu sichern. Der Ausbau soll erleichtert und beschleunigt werden indem erstmals den Bundesländern verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) vorgegeben werden, die für die Windenergie an Land bereitgestellt werden müssen.

3. Freistaat Bayern

Das Bayerische Aktionsprogramm Energie

Das Bayerische Aktionsprogramm Energie baut auf dem Bayerischen Energieprogramm von 2015 und dem Bayerischen Energiekonzept von 2011 auf.
Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie formuliert Leitlinien für das Bayerische Aktionsprogramm Energie, die Grundsätze vorgeben, wie die Energiewende gemeistert werden kann und was dabei von besonderer Bedeutung ist:
  • Die Sicherheit der Energieversorgung hat höchste Priorität.
  • Energie muss für alle bezahlbar bleiben, auch für stromintensive Industriebetriebe.
  • Der Drei-Sprung „Energiebedarf senken, Effizienz erhöhen und erneuerbare Energien einsetzen" soll das Handeln bestimmen.
  • Für die Bürger in Bayern soll Teilhabe ermöglicht sowie Akzeptanz für unvermeidbare Belastungen geschaffen werden. Dabei soll möglichst viel Wertschöpfung vor Ort generiert werden.
  • Energieforschung und Entwicklungen von zukunftsweisenden Technologien sollen vorangetrieben werden.

Die Bayerische EnergieEffizienz-Netzwerk-Initiative (BEEN-i)

Um Betriebe in Bayern bei der Verbesserung ihrer Energieeffizienz besser unterstützen zu können, hat das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit Spitzenverbänden der Wirtschaft sowie Fachverbänden die Bayrische Energieeffizienz-Netzwerkinitiative BEEN-i gestartet. Im Jahr 2020 sind bereits in 60 bayerischen Netzwerken über 450 Betriebe vernetzt. Eine weitere regional ausgerichtete Maßnahme neben BEEN-i ist das Regionale Netzwerken für Energieeffizienz, kurz REGINEE-Netzwerk, des Bundesverbands der Energieabnehmer. Hier werden Netzwerke in der Region unterstützt und Netzwerktreffen organisiert.