Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert den Heizungsaustausch

Quelle: BMWK, KfW

Die neue BEG Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie (BEG EM) unterstützt seit dem 01. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent. Weitere Effizienzmaßnahmen, wie z. B. Dämmung oder Fenstertausch, werden mit bis zu 20 % Investitionskostenzuschuss gefördert. Außerdem wird es für viele Antragstellende einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen geben.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG), das am 01. Januar 2024 in Kraft trat, wurde auch die Richtlinie zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) überarbeitet.
Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Die neue Förderrichtlinie unterstützt umfassend Hausbesitzer beim Umstieg auf erneuerbares Heizen.

Ausführliche Informationen über das Förderprogramm und den Ablauf der Förderung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sämtliche Eckpunkte der neuen Heizungsförderung können Sie der Publikation "Auf einen Blick: Die neue Förderung für den Heizungstausch" entnehmen.