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CO2-Grenzausgleichsmechanismus - CBAM
Die Umsetzungsphase der CBAM-Verordnung beginnt ab 01. Januar 2026. Seit dem 31. März 2025 haben nun CBAM-Anmelder die Möglichkeit, sich im CBAM-Register einzuloggen und ihre Anträge zu stellen. Ab dem 01. Januar 2026 muss der Status als zugelassener CBAM-Anmelder vorliegen, um CBAM-Waren in das Zollgebiet der Union einführen zu können.

Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist Teil des EU-Pakets „Fit für 55“ und soll Wettbewerbsverzerrungen durch international ungleiche CO2-Kosten entgegenwirken. Aus Drittländern in die EU eingeführte energieintensive (Vor-)Produkte wie Eisen, Zement und Aluminium werden mit einem Aufpreis beim Zollverfahren belegt. Für betroffene Unternehmen sehen die Regularien Berichtspflichten und den Erwerb von CO2-Zertifikaten vor.
Aktuelle Hinweise der DEHSt
Die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt stellt auf ihrer Internetseite aktuelle Nachrichten, Termine und Publikationen zu CBAM zur Verfügung. Aktuelle Informationen und fokussierte Berichterstattung erhalten Teilnehmende und Interessierte am Grenzausgleichssystem auch über den Newsletter der DEHSt.Für den Übergangszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 stellt die DEHSt eine Checkliste für CBAM-Anmelder auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Danach läuft die Frist für die Einreichung des CBAM-Berichts für das erste Quartal 2025 im Übergangsregister der Europäischen Kommission am 30. April 2025 ab. Änderungen eines bereits eingereichten CBAM-Berichts können bis zum 31. Mai 2025 vorgenommen werden.
Am 18. März 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 vom 17. März 2025 veröffentlicht. Diese enthält Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Bedingungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders (gilt ab 28. März 2025).
Der IHK-Ratgeber der IHK München und Oberbayern zur CO2-Regulierung enthält Informationen über die Funktonsweise und Auswirkungen des Emissionshandels und welche Anforderungen auf die betroffenen Unternehmen zukommen.
Der Ratgeber enthält unter anderem Antworten auf folgende Fragestellungen und Punkte:
- Weshalb ist der CO2-Ausstoß von Unternehmen reguliert?
- CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
- Europäischer Emissionshandel (EU EHS)
- Nationaler Emissionshandel (nEHS)
- CO2-Preis vs. CO2-Steuer: Regulierungsansätze weltweit
- Carbon Contracts for Difference (CCfD)
- Sektorleitlinien für Klimaschutz bei Exportkredit- und Investitionsgarantien
- Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
Links
- DEHSt: CBAM - Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU
- Europäische Kommission: Mechanismus zum CO2-Grenzausgleich
- IHK-München: Ratgeber zur CO2-Regulierung
- GTAI: EU-Kommission schlägt Vereinfachungen für CBAM vor (Meldung vom 03. April 2025)
- Eur-Lex: Verordnung (EU) 2023/956 vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems
- Eur-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 vom 17. März 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/956