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FKG und FKA - die Landeshauptstadt München fördert Klimaneutralität
Quelle: Landeshauptstadt München
Die Landeshauptstadt München fördert über das Förderprogrramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) bauliche und energietechnische Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen. 2024 ergeben sich Änderungen im Förderkatalog. Das Programm Klimaneutrale Antriebe (FKA) der Stadt München fördert weiterhin Lastenräder, Fahrradanhänger, Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude löste das Programm Energieeinsparung (FES) ab. Es fördert energieeinsparende Maßnahmen im Stadtgebiet München bei Neubauten und Bestandsgebäude. Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer von Wohngebäuden und bei Photovoltaik auch Anlagenbetreiber.Folgende Maßnahmen können gefördert werden
- Einzelmaßnahmen - Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt)
- Einzelmaßnahmen - Heizungsaustausch (BEG-gekoppelt)
- Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt)
- Neubaustandards & Passivhaus (unabhängige FKG-Maßnahme)
- Photovoltaik (unabhängige FKG-Maßnahme)
- Bonusmaßnahmen (nur in Verbindung mit einer förderfähigen Hauptmaßnahme)
Änderung zum 02. September 2024
Der Fördersatz für alle Effizienzmaßnahmen Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) beträgt seit dem 02. September 2024 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Heizungstausch, Sanierungsstandard und alle weiteren FKG-Maßnahmen werden weiterhin unverändert gefördert.Änderung ab dem 25. Juli 2024
Für die FKG-Maßnahmen "Effizienzhaus im Neubau" und "Passivhaus im Neubau" ist die Antragstellung ab 25. Juli 2024 nur noch für "sozial geförderten Wohnungsbau" möglich. Neuanträge, die dieses Kriterium nicht erfüllen, werden abgeleht.Die Landeshauptstadt München gibt zur Förderpause folgendes bekannt:
- Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist zum 19. Januar 2024 wieder aufgenommen worden. Seit dem 19. Januar 2024 können somit keine neuen Anträge auf FKG-Förderung für energetische Sanierungsberatung mehr gestellt werden.
- Auch in Zukunft soll eine Sanierungsberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) Voraussetzung für die Förderung von Einzelmaßnahmen im FKG sein. Mit dem iSFP muss spätestens im Jahr 2035 ein EH 55 oder besser erzielt werden (für Denkmäler gilt EH-Denkmal).
Kontakt
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
Bayerstraße 10
80333 München
fkg.rku@muenchen.de fkg.rku@muenchen.de
Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe (FKA)
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Gewerbetreibende und Wohnungseigentümergemeinschaften.Gefördert weden folgende Fahrzeugtypen (25 % der Nettokosten bis zur maximalen Förderhöhe):
- E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e und L7
- Lastenpedelecs
- Lastenfahrräder
- Radanhänger
Außerdem wird die Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Privatgrund (Ladestationen mit einem oder mehreren Ladepunkten) mit 40 % der Nettokosten bis zur maximalen Förderhöhe gefördert. Ebenfalls kann nach dieser Richtlinie auch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität, für Vorhaben, die im Stadtgebiet München liegen, gefördert werden (80 % der Nettokosten, höchstens 4.500 Euro).
Die Förderrichtlinie trat am 01. April 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Kontakt
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe
Bayerstraße 28a
80335 München
emobil.rku@muenchen.de