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EU-Industrieplan zum Grünen Deal soll Europa in ein klimaneutrales Zeitalter führen, Maßnahmenpaket "Fit für 55"
Die Europäische Kommission hat am 1. Februar 2023 in einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen das Maßnahmenpaket "Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter" vorgestellt. Der Industrieplan soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen CO2-neutralen Industrie stärken und den Weg zur Klimaneutralität in Europa unterstützen.
Die Europäische Union hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Nettoemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu verringern und bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden.
Der Europäische Grüne Deal (European Green Deal, EGD) und das Europäische Klimagesetz sind zwei wesentliche Schlüsselprojekte der Kommission, um dieses ambitionierte 2030-Klimaziel umzusetzen.
Europäische Grüne Deal
Es handelt sich um eine umfassende Wachstumsstrategie für eine klimaneutrale und ressourcenschonende Wirtschaft, die- bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt,
- ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt,
- niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lässt.
In folgenden Bereichen sichert der EGD ein besseres und gesünderes Leben durch
- saubere Luft, sauberes Wasser, einen gesunden Boden und Biodiversität,
- sanierte, energieeffiziente Gebäude,
- gesundes und bezahlbares Essen,
- mehr öffentliche Verkehrsmittel,
- sauberere Energie und modernste saubere Technologien,
- langlebigere Produkte, die repariert, wiederverwertet und wiederverwendet werden können,
- zukunftsfähige Arbeitsplätze und Vermittlung der für den Übergang notwendigen Kompetenzen und
- weltweit wettbewerbsfähige und krisenfeste Industrie.
- Europäische Kommission: Umsetzung des europäischen Grünen Deals
- Europäische Kommission: Europäischer Grüner Deal
Europäisches Klimagesetz
Mit Verordnung (EU) 2021/1119 vom 30. Juni 2021 wurde das "Europäisches Klimagesetz" verabschiedet. Damit wird ein Rahmen für die unumkehrbare, schrittweise Senkung der anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und die Steigerung des Abbaus von Treibhausgasen durch Senken, die im Unionsrecht geregelt werden, geschaffen.Sie gibt u. a. verbindliche Ziel vor, für die Verwirklichung des in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Übereinkommens von Paris festgelegten langfristigen Temperaturziels bis zum Jahr 2050 in der Union Klimaneutralität zu erreichen, und schafft einen Rahmen für Fortschritte bei der Verwirklichung des in Artikel 7 des Übereinkommens von Paris festgelegten globalen Ziels für die Anpassung.
- Eur-Lex: Verordnung (EU) 2021/1119 „Europäisches Klimagesetz“
- Europäischer Rat: Rat beschließt Europäisches Klimagesetz (Pressemeldung vom 28. Juni 2021)
- Europäische Kommission: Europäisches Klimagesetz
Industrieplan für den Grünen Deal
Der am 01. Februar 2023 veröffentlichte Industrieplan für den Grünen Deal ergänzt die bisherigen Maßnahmen der Europäischen Union. Der Plan legt den Schwerpunkt auf den Ausbau CO2-neutraler Produktionskapazitäten und einer entsprechenden Qualifizierung der Arbeitskräfte in der EU.Er besteht aus folgenden vier Säulen:
- Ein vorhersehbares, kohärentes und vereinfachtes Regelungsumfeld
- Schnellerer Zugang zu Finanzmitteln
- Ausbau von Kompetenzen
- Handel und widerstandsfähige Lieferketten
- Eur-Lex: Mitteilung "Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter"
- Europäische Kommission: Der Industrieplan für den Grünen Deal: Für Europas CO 2-neutrale Industrie die Führungsrolle sichern (Pressemeldung vom 01. Februar 2023)
Maßnahmenpaket "Fit für 55"
Das am 14. Juli 2021 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Maßnahmenpaket "Fit für 55": auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU‑Klimaziels für 2030 dient zur Umsetzung des European Green Deal. Es enthält Entwürfe zu 12 Gesetzgebungsverfahren, die in den nächsten Monaten behandelt, abgestimmt und erlassen werden sollen.Unternehmen müssen sich bereits jetzt auf wesentliche Änderungen einstellen, die zum Beispiel die Ausweitung des Europäischen Emissionshandelssystems oder die Etablierung eines CO₂-Grenzausgleichs für energie- und handelsintensive Sektoren betreffen.
Das Paket umfasst auch vier Vorschläge für eine technologieneutrale Förderung saubererer Fahrzeuge und Kraftstoffe (z. B. Ladeinfrastruktur, Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw). Der soziale Ausgleich in der EU als auch innerhalb der Mitgliedsstaaten wird ebenfalls hervorgehoben.
- Eur-Lex: Mitteilung der Kommission vom 14. Juli 2021 "Fit für 55": auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU‑Klimaziels für 2030
- Bundesregierung: EU-Klimaschutzpaket: Fit For 55
- IHK Schwaben: Fit-for-55-Paket der EU
- EU: Fit für 55
- Verordnung (EU) 2019/631 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge (Pressemeldung vom 28. März 2023)
- Verordnungen über Lastenteilung und Landnutzung und Forstwirtschaft (Pressemeldung vom 28. März 2023)
- Beschluss über Marktstabilitätsreserve (Pressemeldung vom 28. März 2023)
- Fit für 55: Parlament nimmt wichtige Gesetze an, um Klimaziel 2030 zu erreichen (Pressemeldung vom 18. April 2023)
- Parlament stimmt für mehr Ladestationen und nachhaltigere Schiffskraftstoffe (Pressemeldung vom 11. Juli 2023)
Weiterführende Informationen
Links
- Eur-Lex: Empfehlung (EU) 2021/1749 der Kommission vom 28. September 2021 zum Thema „Energieeffizienz an erster Stelle: von den Grundsätzen zur Praxis“ — Leitlinien und Beispiele zur Umsetzung bei der Entscheidungsfindung im Energiesektor und darüber hinaus
- IHK München: IHK Ratgeber EU Green Deal – Hintergrund, Relevanz und Auswirkungen